Das neue Bundesteilhabegesetz
Wir protestieren! Das Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form schränkt die Rechte der Menschen mit Behinderung ein – erfüllt damit nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Helfen Sie mit, dieses Gesetz zu korrigieren! Der Bundesregierung liegt der Gesetzentwurf zum neuen Bundesteilhabegesetz jetzt vor, welches zum 01.01.2017 in Kraft treten soll. |
SO NICHT! Der Paritätische, seine Mitgliedsorganisationen und die im Paritätischen engagierten Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Ehrenamtlichen lehnen das vorgelegte Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form ab. Es schränkt die Rechte der Menschen mit Behinderung ein – erfüllt damit nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und bleibt weit hinter den, durch den umfangreichen Anhörungsprozess geweckten, Erwartungen zurück. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ebenfalls viele Maßnahmen geplant, die die Qualität der Arbeit einschränken. Die positiven Ansätze des Gesetzentwurfes wiegen diese und viele andere Verschlechterungen bei weitem nicht auf. Wir fordern eine Korrektur und Veränderung der Gesetzesvorlage. Damit eine Korrektur erreicht werden kann, müssen Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende in Einrichtungen, Angehörige, Ehrenamtliche und alle Interessierten über das Gesetz informiert sein. In unserer Informationssammlung finden Sie Informationen rund um das Gesetz, Musterbriefe an Ihre Landesregierung, Bundestagsabgeordneten, Kreistagsmitglieder oder Landräte sowie Stimmen zum geplanten BTHG. |